
Kostenübernahme in der Tanztherapie
Hier finden Sie alle Informationen zur Kostenübernahme für Ihre Tanztherapie bei TanztherapieundTango.de. Wir möchten Ihnen den Prozess so transparent wie möglich gestalten.
Informationen zur Kostenübernahme
Bitte beachten Sie, dass ich nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann. In Ausnahmefällen wird ein Teil der Honorarkosten übernommen. Das hängt von der jeweiligen Krankenkasse (z.B. freiwillige Satzungsleistungen oder Sonderregelungen). Die Erstattungen sind i.d.R. auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle (Beamte) VOR Therapiebeginn in Verbindung. Je nach Vertrag übernehmen diese die Kosten, auch hier erfolgt die Abrechnung über GebüH für Heilpraktiker.
| Details | Information |
|---|---|
| Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen | Nicht möglich |
| Teilerstattung möglich | In Ausnahmefällen, abhängig von Krankenkasse und Hartnäckigkeit |
| Abrechnungssatz | Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) |
| Private Krankenkassen/Beihilfe | Bitte VOR Therapiebeginn klären |
| Honorare und zahlungsmodalitäten | |
|---|---|
| Fälligkeit | Nach jeder Sitzung (50-60 Minuten) |
| Zahlungsarten | Bar oder per Überweisung |
Haben sie noch Fragen?
Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Termins. Ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen.